Was ist bedroht?
Die 1. Regionalplanaenderung sieht vor die betitelte Flaeche “KR_07 (Am Huelser Bruch / von-Harff-Str.) als Wohnbauflaeche auszuweisen. Hierbei handelt es sich um ein naturhistorisches Landschaftsschutzgebiet, das bereits 1936 ausgewiesen wurde. Es grenzt unmittelbar an das Naturschutzgebiet “Floethbach” und weist eine typische niederrheinische Landschaftsstruktur auf wertvollen Boeden aus. Kulturhistorische Bedeutung erlangt sie neben den landschaftspraegenden typischen Kopfweiden durch die direkte Naehe zur historischen kurkoelnischen Landwehr. Diese Gruenflaechen sind Heimat verschiedener Vogelarten (59) und Jagdhabitat des Steinkauzes und Reiher.
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Durch die Ausweisung als Wohnbauflaeche waere aber nicht nur die Gruenflaeche an sich zerstoert. Diese Flaeche ist eine Kaelteluftspeicher und speist den Huelser Sueden mit Kaltluft. Zusaetzlich wuerde eine Bebauung massive Konsequenzen auf den Grundwasserspiegel und Grundwasserhaushalt haben und letzendlich das Naturschutzgebiet “Floethbach” zugrunde richten.
Die Flaeche "Huels Steeger Dyk / von-Harff-Str": Die umfangreichen oekologischen Risiken z.B. durch die Lage der Flaeche nahe der Floethbachniederrung und die geringe staedtebauliche Eignung sprechen gegen eine wohnbauliche Entwicklung in diesem Bereich (Quelle FNP der Stadt Krefeld, 2015) |